Fortbestandsprognose – Sanieren

Jeder Unternehmer oder Geschäftsführer sollte sich Gedanken über die Zukunft seines Unternehmens machen und diese in einer Planung darstellen können. Eine Fortbestandsprognose als Insolvenzprophylaxe sollte hier eingesetzt werden.

Viele Unternehmer (er)kennen die Realität nicht oder verdrängen diese. In der Bilanz wird meistens das Unternehmen schön gerechnet. Im Fall einer Insolvenz ist dieses „nicht hinschauen“ fatal. Beim Gang zum Insolvenzrichter ist die Frage nach der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten eines ordentlichen Kaufmanns essenziell.

Fortbestandsprognose

Fortbestandsprognose

Für das Vorliegen von Krisenindizien, die die Erstellung einer Fortbestehensprognose dringlich erscheinen lassen, können folgende beispielhafte Situationen/Ursachen angesehen werden:

Finanzielle Umstände

  • in der Vergangenheit eingetretene oder für die Zukunft erwartete negative Ergebnisse aus der laufenden Geschäftstätigkeit; ungünstige finanzielle Schlüsselkennzahlen.
  • Kredite zu festen Laufzeiten, die sich dem Fälligkeitsdatum nähern, ohne realistische Aussichten auf Verlängerung oder Rückzahlung.
  • Anzeichen für den Entzug finanzieller Unterstützung durch Lieferanten oder andere Gläubiger; Lieferantenkredite stehen nicht mehr zur Verfügung.
  • erhebliche Betriebsverluste oder erhebliche Wertminderungen bei betriebsnotwendigem Vermögen.
  • Häufung der Unfähigkeit, Zahlungen an Gläubiger sofort bei Fälligkeit zu leisten bzw. Darlehenskonditionen ein zuhalten.
  • Unmöglichkeit, Finanzmittel für wichtige neue Produktentwicklungen oder andere wichtige Investitionen zu beschaffen.
  • Unfähigkeit, Kredite ohne Sicherheitenstellung von außerhalb zu beschaffen.
  • angespannte finanzielle Situation im Konzernverbund oder bei Gesellschaftern.

Betriebliche Umstände

  • Ausscheiden von Führungskräften in Schlüsselpositionen ohne adäquaten Ersatz.
  • Verlust eines Hauptabsatzmarktes oder der Verlust von Hauptlieferanten und wesentlichen Kunden darunter fällt auch zum Beispiel die Kündigung von bedeutenden Franchise Verträgen.
  • gravierende Personalprobleme
  • Engpässe bei der Beschaffung wichtiger Vorräte

Sonstige Umstände

  • Verstöße gegen Eigenkapital- bzw. Eigenmittelvorschriften oder andere gesetzliche Regelungen, die für den Fortbestand des Unternehmens ausschlaggebend sind
  • Anhängige Gerichts- oder Aufsichtsverfahren gegen das Unternehmen, bei deren negativem Ausgang die Erfüllung der Ansprüche offensichtlich unmöglich erscheint
  • Änderungen in der Gesetzgebung oder Regierungspolitik, von denen für die Unternehmensfortführung bedrohende negative Folgen zu erwarten sind (z.B. Wegfall der Geschäftsgrundlage, vorhersehbarer dramatischer Umsatzrückgang oder Kostenausweitung)

Liegen Krisenzeichen wie hier beispielhaft angeführt vor, so liegt die Last der Darlegung einer positiven Fortbestehensprognose bei der Geschäftsführung. Dies vor allem vor dem Hintergrund der Insolvenzantragspflicht in einem Prozess wegen Insolvenzverschleppung.

Die Insolvenzverschleppung führt sowohl zu einer Innenhaftung der Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder (§ 25 GmbHG, § 84 AktG) und allenfalls auch der Aufsichtsratsmitglieder (§ 33 GmbHG, § 99 AktG) gegenüber der Gesellschaft, wobei hier der aus der weiteren Fortführung des Unternehmens entstandene Schaden – die daraus resultierende weitere Vermögensverringerung – zu ersetzen ist (diese Haftung kann im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden), als auch zu einer Außenhaftung gegenüber den geschädigten Gläubigern (§ 1311 ABGB iVm § 69 IO). Strafrechtlich ist die Insolvenzverschleppung als solche – anders als in § 159 StGB aF – nicht mehr pönalisiert, nach dem nunmehrigen Tatbestand der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (§ 159 StGB idF der Kridastrafrechtsreform 2000, BGBl I 2000/58) müssen hingegen noch bestimmte – in § 159 Abs. 5 StGB taxativ aufgezählte – kridaträchtige Handlungen dazukommen.

Leitfaden Fortbestehensprognose, Kammer der Wirtschaftstreuhänder, WKO 2016 S. 8

Fortführungsprognose

Ich helfe Ihnen bei der Erstellung Ihrer positiven Fortbestandsprognose. Zeige auf wo Ursachen und kurzfristige Erfolgspotentiale liegen und erarbeite mit Ihnen folgende Fragen.

Wenn Sie wissen möchten:

  • Wie baue ich eine Fortführungsprognose auf?
  • Was sind wichtige Bestandteile?
  • Welche Zahlen muss ich aufbereiten?
  • Wie analysiere ich mein Unternehmen?
  • Wie stelle ich das Leitbild und die Strategie des Unternehmens dar?
  • Wie stelle ich die Krise dar und wie leite ich die daraus Chancen ab?
  • Welche Planungen brauche ich?
  • Welche Maßnahmen muss ich ergreifen?
  • Wie binde ich den Steuerberater ein?
  • Wo bekomme ich kompetente Hilfe und warum ist die Hilfe so wichtig?

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